Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der

ABC-Divers GmbH
Erfurter Str 29
85386 Eching

für Verkauf, Lieferung und sonstige Leistungen.



Allgemeine Geschäftsbedingungen für Pauschal- und Individualreisen der ABC-Divers GmbH


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der

ABC-Divers GmbH
Erfurter Str 29
85386 Eching


für Verkauf, Lieferung und sonstige Leistungen. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten aussschließlich für alle Rechtsgeschäfte mit uns. Abweichende Bedingungen, besonderer Vereinbarungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn Sie von uns schriftlich bestätigt werden. Ein Abweichen von dieser Schriftform ist nur schriftlich möglich.

§1 Preise / Lieferservice
Unsere Preise sind Endpreise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kosten für Versand, Verpackung und Transport werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gesondert berechnet. Lieferungen gelten ab Eching, Heidestrasse 3 zur Abholung im Geschäft. Bei Bestellungen mit Versand an Kunden liefern wir mit der Deutschen Post AG an Ihre Hausanschrift oder an eine Wunschadresse. Vorausgesetzt die Ware ist lieferbar, versenden wir, je nach Verfügbarkeit, innerhalb 48 Stunden nach Bestelleingang.

§2 Bezahlung
Sie können wählen: Bezahlung per Bar, Nachnahme, Lastschrift oder Kauf auf Rechnung. Letzteres setzt voraus, dass Sie bereits eine Kundennummer bei uns haben und bereits mindestens einmal gekauft haben. (Bonität vorausgesetzt). In besonderen Fällen behalten wir uns vor, die Ware nur per Nachnahme zu versenden. Bei Kauf auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag nach 8 Tagen fällig. Für Lieferungen per Nachnahme wird zusätzlich eine Gebühr von 5,11 EUR berechnet. Für Kunden ausserhalb Deutschlands ist nur die Bezahlung per Überweisung Vorkasse möglich.

§3 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der ABC-Divers GmbH.

§4 Versandkosten Inland

Wir berechnen für jede Bestellung innerhalb Deutschlands eine einmalige Versandkostenpauschale von EUR 5,-. Für eventuelle Nachlieferungen entstehen Ihnen keine weiteren Kosten.

§5 Versandkosten Ausland
Für den Versand nach Österreich, Luxemburg, Belgien und die Niederlande beträgt die Versandkostenpauschale bis zu einem Paketgewicht von 5 kg EUR 7,50, in die Schweiz EUR 12,50. Für Pakete über 5 kg und für den Versand in andere Länder berechnen wir die tatsächlich anfallenden Kosten.

§6 Mängel
Sollten Artikel Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, so reklamieren Sie bitte sichtbare Fehler - auch Transportschäden - sofort. Während der Gewährleistungspflicht von 24 Monaten nach Lieferung haben Sie zunächst das Recht auf kostenlose Nachbesserung. Wenn es notwendig sein sollte, tauschen wir den Artikel ganz oder teilweise um. Wird ein Fehler innerhalb einer angemessenen Frist nicht behoben, so haben Sie nach Ihrer Wahl auch Anspruch auf Rückgängigmachung des Kaufes oder Herabsetzung des Kaufpreises.

§7 Haftung
1. Soweit nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen die Ansprüche, insbesondere Schadensansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug oder Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsabschluß und Verstößen aus unerlaubter Handlung, auch soweit solche Ansprüche im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Käufers/Auftraggebers stehen, zugestanden werden, sind sie soweit rechtlich zulässig ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung unsererseits.

2. Die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen gegenüber dem Käufer/Auftraggeber werden außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Beratungen und Auskünfte erfolgen nach bestem Wissen unserer Mitarbeiter, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeder Haftung. Sofern das Produkthaftungsgesetz Anwendung findet, gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß Abs. 1 und 2 nicht für die daraus herrührenden Ansprüche des Käufers auf Haftung für Gefährdung, Körperschäden und private Sachschäden, es sei denn, das Gesetz lässt eine solche Haftungsfreizeichnung ausdrücklich zu. Für mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter und den Verlust von Daten wird die Haftung ausgeschlossen. Etwaige Schadensersatzansprüche sind der Höhe nach auf solche Schäden begrenzt, mit deren möglichem Eintritt bei Auftragsannahme nach den uns damals bekannten Umständen zu rechnen war. In jedem Fall sind Schadensersatzansprüche auf das zweifache des Auftragswertes, höchstens EURO 2.500,-- begrenzt. Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, spätestens jedoch mit Ablauf eines halben Jahres ab Lieferung oder der Durchführung der beanstandeten Leistung.

§8 Datenschutz
Ihre personengebundenen Daten werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) erhoben.

§9 Sonstiges
Alle Warenangaben sind mit größtmöglicher Sorgfalt gemacht. Trotzdem müssen wir uns Irrtümer und Druckfehler vorbehalten. Die Angaben von Maßen, Formen, Farben etc. gelten nur annähernd und sind unverbindlich, da sich die Hersteller technische und sicherheitsbedingte Änderungen und Verbesserungen vorbehalten.

§10 Rechtsgrundlage, Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Gerichtsstand gilt München für beide Parteien. Das Vertragsverhältnis unterliegt für beide Teile ausschließlich dem deutschen Recht.

§11 Unwirksamkeit von Klauseln
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so treten an die Stelle der unwirksamen Bedingungen solche Regelungen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung beiderseitiger Interessen am nächsten kommt.

ABC-Divers GmbH
Erfurterstr 29
85386 Eching
Handelsregister München HRB 132403
Ust-IdNr. DE210311360

Geschäftsführer:
Roberl Lachenmaier
Ust.-ID-Nr. DE812841203
Tel. 089/37000969
Fax 089/37929903

E-Mail: info@abc-divers.com

Es gelten unsere allgemeinen. Geschäftsbedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Pauschal- und Individualreisen der ABC-Divers GmbH

 

1.Abschluß des Reisevertrages

Mit der Anmeldung bietet der Kunde der ABC-Divers GmbH - im folgenden ABC-Divers genannt - den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch ABC-Divers zustande Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von ABC-Divers vor das sie für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist der ABC-Divers die Annahme erklärt.

2. Bezahlung

a) Mit Vertragsabschluss kann eine verhältnismässig geringe Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises, gefordert werden, die auf den Reisepreis angerechnet wird.
b) Die Restzahlung wird fällig, wie im Einzelfall vereinbart.
c) Sollte keine Vereinbarung getroffen sein, wird sie fällig, wenn die Reise nicht mehr aus den Ziffern 7 b) oder 7 c) genannten Gründen abgesagt werden kann und der Kunde von ABC-Divers Unterlagen erhält aus denen sich ergibt, dass ihm eigene Rechte gegen die Leistungsträger eingeräumt werden.
d) Soweit Unterlagen nach c) wegen der Haftung der Leistungsträger oder der Art der Leistungsbeschaffung/Reisegestaltung nicht ausgehändigt werden können, wird die Restzahlung kurz vor Antritt der Reise fällig, sofern keine andere Fälligkeitsvereinbarung getroffen ist
e) Die Unterlagen werden dem Kunden je nach seiner Wahl unverzüglich nach Eingang seiner Zahlung beim Veranstalter/Reisebüro ausgehändigt.

3. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung von ABC-Divers unter Berücksichtigung der Landesüblichkeit soweit aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürften einer ausdrücklichen Bestätigung.

4. Leistungs-/Preisänderung

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von der ABC-Divers nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
ABC-Divers ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird sie dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder eine kostenlosen Rücktritt anbieten.
ABC-Divers ist berechtigt, bei unvorhersehbaren Preiserhöhungen der Leistungsträger oder anderen, in ihren Reisebedingungen im einzelnen anzugebenden Voraussetzungen, eine angemessene, die Kostensteigerung ausgleichende nachträgliche Änderung des Reisepreises vorzunehmen, sofern zwischen Reisebestätigung und vertraglich vorgesehenem Antritt der Reise mehr als 4 Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat ABC-Divers den Kunden bis spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt darüber in Kenntnis zu setzen Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig Der Kunde ist berechtigt ohne Zahlung eines Entgeltes vom Reisevertrag zurückzutreten, sofern die Preiserhöhung 5 % des Reisepreises überschreitet.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen

5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten Massgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei ABC. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, oder tritt er ohne vom Reisevertrag zurückzutreten die Reise nicht en, so kann ABC-Divers eine Entschädigung verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind vom Reisepreis gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. ABC-Divers kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalisieren, soweit nicht der Kunde eine geringere Höhe nachweist.
I. Flugpauschalreisen mit Charter und Linie
Bis 29 Tag vor Reiseantritt 15%
Ab 28 Tag bis 22 Tag vor Reiseantritt 30%
Ab 21 bis 15 Tag vor Reiseantritt 40%
Ab 11 Tag vor Reiseantritt 60%
Bei Nichtantritt der Reise oder Rücktritt am Tag der Abreise100 %

II. Gruppenpauschalreisen mit Tauchkreuzfahrten
Bis 95 Tag vor Reiseantritt 15%
Ab 94 bis 60 Tag vor Reiseantritt 35%
Ab 59 bis 32 Tag vor Reiseantritt 55%
Ab 31 bis 15 Tag vor Reiseantritt 75%
Ab 14 bis 7 Tag vor Reiseantritt 90%
Ab 6 Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 100 %
5.2. Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), kann ABC-Divers bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben .
I. bis 95 Tage vor Reiseantritt 10%
II. bis 29 Tage vor Reiseantritt 15%
Nach Ablauf der Fristen gelten die Pauschalen gemäss Ziffer 5 1 sofern die Umbuchung überhaupt möglich ist. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

5.3. Bis zum Reisebeginn kann der Kunde sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen hierdurch entstehende tatsächliche Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. ABC-Divers kann dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt ein Reisender einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich ABC-Divers bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Rücktritt und Kündigung durch ABC-Divers

ABC-Divers kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) Ohne Einhaltung einer Frist. Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von ABC-Divers nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortiger Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt ABC-Divers, so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis: sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschliesslich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
b) Bis 2 Wochen vor Reiseantritt.
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in 'er Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird in jedem Fall ist ABC-Divers verpflichtet den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung er Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück
c) Bis 4 Wochen vor Reiseantritt
Nenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für ABC-Divers deshalb nicht zumutbar ist weil die ABC-Divers im Falle der Durchführung er Reise entstehende Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise bedeuten wurde. Ein Rücktrittsrecht von ABC-Divers besteht jedoch nur wenn sie die dazu führenden Umstände licht zu vertreten hat (z B Kalkulationsfehler) und wenn sie die zu ihrem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn sie dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot von ABC-Divers keinen Gebrauch macht.

8. Aufhebung des Vertrages wegen aussergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert gefährdet oder beeinträchtigt so können sowohl ABC-Divers als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt so kann ABC-Divers für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist ABC-Divers verpflichtet die notwendigen Massnahmen zu treffen insbesondere falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sowie notwendige Aufwendungen die ABC-Divers zur Vorbereitung der Reise erbracht hat und nicht zurück erhält ohne dass dafür angesichts der Kündigung noch eine Leistung erbracht wird, sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

9. Haftung von ABC-Divers

9.1. ABC-Divers haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes.
9.2. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzliche zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsnachweis ausgestellt, so erbringt ABC-Divers insoweit Fremdleistungen, sofern sie in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweist. Sie haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung. Eine Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausdrücklich hingewiesen ist und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen sind.

10. Gewährleistung

a) Wird die Reise nicht vertragsgemäss erbracht so kann der Reisende Abhilfe verlangen. ABC-Divers kann auch in der Weise Abhilfe schafften, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt ABC-Divers kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismässigen Aufwand erfordert
b) Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemässen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreises ist in dem Verhältnis herabzusetzen in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben wurde. Die Minderung tritt nicht ein soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt den Mangel anzuzeigen.
c) Kündigung des Vertrages.
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet ABC-Divers innerhalb einer vom Reisenden gesetzten angemessenen Frist keine Abhilfe so kann der Reisende im lahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertrag in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmässig durch schriftliche Erklärung kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die leise infolge eines Mangels aus wichtigem, für ABC-Divers erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von ABC-Divers verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Wird der Vertrag danach aufgehoben, so behält der Reisende den Anspruch auf Rückführung. Er schuldet ABC-Divers den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
d) Schadenersatz.
Sofern ABC-Divers einen Umstand zu vertreten hat der zu einem Mangel der Reise führt, kann der Reisende Schadenersatz verlangen.

11. Beschränkung der Haftung

11.1. Die vertragliche Haftung von ABC-Divers ist ausser für Körperschäden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
11.2 soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
11.3 soweit ABC-Divers für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
11.4 ABC-Divers haftet nicht für Leistungskürzungen im Zusammenhang mit Leistungen die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen Theaterbesuche Ausstellungen usw. ) und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden.
11.5 Ein Schadenersatzanspruch gegen ABC-Divers ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen als aufgrund gesetzlicher Vorschriften die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind ein Anspruch auf Schadenersatz gegen Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann 'der unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
11.6 Kommt ABC-Divers die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes n Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, den Haag, Huadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführer für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern ABC-Divers in anderen Fällen Leistungsträger ist haftet sie nach den für diese geltenden Bestimmungen.
11.5 Kommt ABC-Divers bei Schiffsreisen die Stellung eines Beförderers zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes.

12. Mitwirkungspflicht

Die Reisende ist verpflichtet bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einem Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemässer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber ABC-Divers geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
Diese Ansprüche des Reisenden verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise den Vertrag nach enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem ABC-Divers die Ansprüche zurückweist.

14. Pass-, Visum-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Sofern es ABC-Divers möglich ist, wird sie den Kunden über wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise informieren. ABC-Divers haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende ABC-Divers mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass ABC-Divers die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch ABC-Divers bedingt sind. ABC-Divers steht dafür ein, den Reisenden über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften die ihr bekannt sind oder unter Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bekannt sein müssten, zu unterrichten, soweit sie für deutsche Staatsangehörige gelten. Für nichtdeutsche Staatsangehörige gibt das zuständige Konsulat Auskunft. 15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folgen.

16. Gerichtsstand

Der Reisende kann ABC-Divers nur an ihrem Sitz verklagen. Für Klagende von ABC-Divers gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden massgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht im Inland liegt, nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt wurde oder zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, in diesen Fällen ist der Sitz von ABC-Divers massgebend.

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Tauch-/Segeltörns

1. Der Mitreisevertrag kommt durch Ihre Anmeldung mit Anzahlung und unsere Buchungsbestätigung zustande. Der Vertrag wird verbindlich auch für alle weiteren aufgeführten Teilnehmer für deren Verpflichtung der Vertragsabschliessende wie für eigene Verpflichtungen einsteht. Mit ihrer Unterschrift erkennen Sie die Teilnahmebedingungen an und versichern, dass Sie und alle weiteren aufgeführten Teilnehmer gesund, insbesondere frei von ansteckenden Krankheiten sind und mindestens 15 Min. in tiefen Wasser schwimmen können. Im Preis eingeschlossen sind der Aufenthalt an Bord mit einem Kojenplatz. Fahrten mit dem Schiff und die Benutzung aller Einrichtungen des Schiffes incl. Beiboot.
2. Sie nehmen als Crewmitglied an einem sportlichen Unternehmen unter Kostenbeteiligung und auf eigenen Risiko teil, und Schliessen hiermit keinen Beförderungsvertrag ab. Alle Crewmitglieder wirken nach Können und Vermögen an den gemeinschaftlichen Aufgaben, wie im Bordleben üblich mit. Der Skipper (Schiffsführer) ist für die Sicherheit von Schiff und Crew verantwortlich. Bei aller Freiheit und Ungezwungenheit folgen Sie bitte in diesem Sinne seinen Anordnungen und leisten Sie Hilfe zur Abwendung von Schäden, Gemeinsam mit den Törnteilnehmern legt der Skipper unter Berücksichtigung der Wetter- und Seeverhältnissen, sowie anderen Sicherheitserfordernissen die Törnroute fest.
3. Dann die Leistung vom Eigner/Skipper unverschuldet oder wegen unvorhersehbarer technischer Störung nicht oder nur eingeschränkt erbrecht werden, besteht für den Teilnehmer grundsätzlich kein Entschädigungsanspruch. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt, kriegerischen Handlungen und inneren Unruhen. Streiks, Schwerwetter (z. B. Windstärken über 7 Beaufort, gefährlichem Wellengang usw.). Muss das Schiff wegen schwerwiegender technischer Störungen einen Hafen aufsuchen und kann der Törn nicht vor Ablauf von 2 vollen Kalendertagen begonnen oder fortgesetzt werden, wird die anteilige Törngebühr für die nicht erbrachte Leistung erstattet. Bei Verbleib an Bord wird der Preis auf die Unterkunftskosten von Euro 30,- pro Person und Tag reduziert, oder der Törnteilnehmer wird ersatzweise in Komforthotel/Ferienanlage mit HP untergebracht, bei gleichen sportlichen Leistungen, jedoch von Land aus.
Rücktritt
1. Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt bis 45 Tage vor Törnbeginn behält der Eigner die Anzahlung als Bearbeitungsgebühr und Unkostenentschädigung ein. Bei Rücktritt vom 45. Tag bis zum 15. Tag vor Törnbeginn beträgt der Ersatzanspruch 50 %, danach 100 %. Tritt ein geeigneter Ersatzteilnehmer in Ihren Vertrag ein, fällt nur eine Bearbeitungsgebühr von Euro 60,-/Person an. Wird der Törnteilnehmerplatz vom Eigner nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, so kann der Törnteilnehmer frühestens nach Ablauf von 2 vollen Kalendertagen nach Eintreffen an Bord vom Vertrag zurücktreten. Sofern der Eigner nicht ein wertmäßig vergleichbares Schiff innerhalb der Frist bereitstellt. In diesem Falle werden alle eingezahlten Beträge zurückerstattet.

2. Der Eigner kann in folgenden Fällen von der Erbringung der vertragsgemäßen Leistung zurücktreten oder während/nach Erbringung der vertragsgemäßen Leistung den Vertrag kündigen:
a) Fristlos, wenn Sie die Durchführung des Törns nachhaltig stören oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, erfolgt die Kündigung, so behält der Eigner den Anspruch auf den vereinbarten Preis. Er lässt sich aber den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen, die er aus seiner Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt.
b) Bis 2 Wochen vor Beginn der vertragsmäßigen Leistung bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder wenn die Pflicht des Eigners, die vertragsmäßige Leistung durchzuführen, für ihn nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten die Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bezogen auf diesen Vertrag bedeuten würde. Die Rücktrittserklärung und die eingezahlten Beträge werden Ihnen dann unverzüglich zugeleitet.

Haftung
Der Teilnehmer fährt an Bord des Schiffes und bei allen Unternehmungen auf eigene Gefahr mit und verzichtet, den Eigner oder Skipper in Anspruch zu nehmen - außer in den Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit - soweit diese Schäden nicht eine Versicherungsleistungen übersteigen. Bei einem Teilverschulden eines Dritten beschränkt der Teilnehmer seinen Schadensersatzanspruch von vornherein auf die Quote, die der Drittschädigen im Innenverhältnis zu tragen hat. Haftet der Eigner dennoch auf Grund fahrlässigen Handels, ist seine Haftung insgesamt auf das Dreifache des jeweils vereinbarten Törnpreises beschränkt, sofern ein Schaden nicht zumindest grob fahrlässig von ihm verursacht wird. Für von ihm am Schiff verursachte Schäden haftet der Teilnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen selbst. Der Schadensbetrag ist vom Schädiger an den Skipper zu entrichten. Der Schädiger erhält eine Quittung und zumindest nachträglich eine Rechnung.

Allgemeine Bestimmungen
1. Sind für die Einhaltung der Pass-, Visum-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Kosten und Nachteile aus deren Nichtbeachtung gehen zu Ihren Lasten.
2. Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsche materielles Recht, Gerichtsstand ist München/Bayern.
3. Sofern einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich der allgemeinen Teilnahmebedingungen unwirksam sind oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragspartner sind jedoch in einem solchen Falle verpflichtet, eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem Inhalt und wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht oder möglichst nahe kommt.
4. Die AGB sind Bestandteil unseres Reisevertrages.

ABC-Divers GmbH
Erfurter Str 29
85386 Eching

Stand: Dezember 2007